Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verfolgt das Ziel, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Stellenanzeigen, ob in der Presse, im Internet oder am Schwarzen Brett müssen also diskriminierungsneutral formuliert werden. Das bedeutet, dass Stellenanzeigen grundsätzlich keine Hinweise darauf enthalten dürfen, dass Bewerber mit einem bestimmten persönlichen Merkmal gesucht, bevorzugt oder nicht gewünscht werden. Dazu gehören Ausschreibungen nur für männliche oder nur für weibliche Bewerber etwa mit der entsprechenden geschlechtsspezifischen Berufsbezeichnung, für Bewerber ab einem bestimmten Lebensalter oder nicht über einem bestimmten Alter, mit langjähriger Berufserfahrung oder nur für Deutsche oder Studenten.

SB-Recruiting beachtet die Regelungen des AGG, beachten Sie sie auch:

 Das Gesetz finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Justiz.  

AGG

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